Neue Formulare zur schriftlichen Erfassung von Änderungen der Landes- und Gruppenvorstände.
Die Landes- bzw. Gruppenvorstandsmeldungen dienen zur Meldung des neu gewählten Vorstandes
nach einer Hauptversammlung an das Bundesbüro. Das vollständig ausgefüllte Änderungsformular, mit
allen erforderlichen Unterschriften auf Seite 1 und 2, ist spätestens 8 Tage nach erfolgter Änderung an
das Bundessekretariat einzusenden.
Erforderliches Programm Acrobat, Version „Adobe Reader 7.0“