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Die Rettungsgasse ...
... hilft Leben zu retten.

Rettungsgasse

Eichgraben, 01.01.2012

Seit dem 1. Jänner diesen Jahres gilt die neue Regelung der so genannten Rettungsgasse. Die ASFINAG hat zu diesem Thema Informationen zusammengestellt.

Die grundsätzliche Idee der Rettungsgasse ist die, dass Einsatzfahrzeuge einen Notfallort erreichen können, wenn es eine Spur gibt, die auch im Falle eines Staus noch befahrbar bleibt. Experten gehen von einer Zeitersparnis von 4 Minuten aus, was einer um 40% höheren Überlebenschance entspricht.

Der folgende Text und weitere nützliche Informationen finden Sie auf www.rettungsgasse.com

Was ist die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Was bringt die Rettungsgasse?
Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.

Was Sie tun müssen!
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Wann gilt die Rettungsgasse?
Ab 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.

Wo gilt die Rettungsgasse?
Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.

Was Sie noch wissen sollten!
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!

Eine gute Fahrt ins neue Jahr wünschen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Samariterbundes Eichgraben!

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