Laut §44a Arbeitstättenverordnung und 25, Abs. 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) müssen in Betrieben, in denen keine Brandschutzbeauftragte/r oder Brandschutzwart/in bestellt sind, Personen für die Räumung und Evakuierung eingesetzt werden.
Neben der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter/innen ist auch der Brandschutz eines der höchsten Schutzziele, welches Arbeitgeber sicherstellen müssen. Dieser Kurs vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um im Bedarfsfall die richtigen Maßnahmen zu treffen.
Zielgruppe:
- Personen, die als Evakuierungsbeauftragte eingesetzt werden
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Evakuierung
- Verhalten von Menschen in Ausnahmesituationen
- Verhalten im Brandfall
- Erste & Erweiterte Löschhilfe
- Praktische Löschübungen