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Die Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Wohlfahrtsprivatstiftung („Samariterbund Wohlfahrts-Stiftung“) hilft kranken Kindern (und Jugendlichen bis 16 Jahren) hilfsbedürftiger Eltern.
Die Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung soll jene erreichen, denen sonst niemand hilft. Begünstigte der Hilfeleistungen der Stiftung sind daher jene Kinder, die sonst durch das soziale Netz fallen.
Ein Tätigwerden der Betroffenen ist notwendig!
Die Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung erfordert aber auch ein Tätigwerden der Betroffenen: Nur jene können die Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung in Anspruch nehmen, die alle Mittel und Möglichkeiten, auf deren Inanspruchnahme das Kind einen Rechtsanspruch haben könnte, ausgeschöpft haben. Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung wird die Inanspruchnahme dieser vorrangigen Hilfeleistungen überprüfen.
Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung kann einen Kostenbeitrag von bis zu EUR 500,00 pro Kind, übernehmen. Ein höherer Beitrag ist nur über gesonderten Beschluss des Stiftungsvorstands möglich.
Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung will bei Vorliegen eines medizinischen Anlassfalles helfen. Ob ein solcher tatsächlich vorliegt, entscheiden Ärzte der Stiftung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung. Die Entscheidung über die Gewährung einer Zuschussleistung der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung liegt ausschließlich bei dieser.