Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Auffinden einer Person
Unfälle passieren oft plötzlich – umso wichtiger ist es, in den ersten Minuten besonnen zu handeln. Die ersten Aufgaben von Ersthelferinnen und Ersthelfern sind das Absichern der Unfallstelle, das Absetzen des Notrufs und das Überprüfen des Bewusstseins. Sie bilden die Basis jeder Hilfeleistung und sorgen nicht nur für Sicherheit, sondern schaffen auch die Voraussetzungen für weiterführende Maßnahmen. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren.
Vorgehen beim Auffinden einer Person
Unfallstelle absichern
- Die eigene Sicherheit hat oberste Priorität. Tragen Sie ggf. Handschuhe, um sich selbst zu schützen.
- Prüfen Sie die Umgebung auf Gefahren (z. B. Straßenverkehr, elektrischer Strom, Feuer, giftige Dämpfe).
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, falls erforderlich (z. B. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen).
Bewusstseinskontrolle durchführen
- Nähern Sie sich der betroffenen Person von der Seite.
- Sprechen Sie die betroffene Person deutlich an (z. B. „Hallo, können Sie mich hören?“).
- Fassen Sie die betroffene Person an den Schultern, und rütteln Sie vorsichtig.
Hilfe organisieren
- Falls die betroffene Person reagiert, schätzen Sie die Situation weiter ein, rufen die Rettung (144 in Österreich, 112 in Europa) und führen weitere Erste Hilfe (z. B. Wärmeerhalt, Wundversorgung etc.) durch. Im Zweifelsfall kann die telefonische Gesundheitsberatung 1450 helfen, die weitere Vorgehensweise abzuklären.
- Falls die betroffene Person nicht reagiert, rufen Sie um Hilfe oder bitten umstehende Personen, den Notruf abzusetzen (144 in Österreich, 112 in Europa) und führen selbst die Atemkontrolle durch.
- In jedem Fall bleiben Sie bei der betroffenen Person und leisten weitere Erste Hilfe, bis der Rettungsdienst eintrifft und die Versorgung übernimmt.
Die betroffene Person ist bei Bewusstsein
Wenn die betroffene Person auf das Ansprechen und Berühren reagiert, bedeutet dies, dass sie bei Bewusstsein ist. Dennoch könnten gesundheitliche Probleme vorliegen, die Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich machen.
Beruhigen und Lage erfassen
- Belassen Sie die betroffene Person in der Position, in der Sie sie vorgefunden haben oder die für die Person angenehm ist. Voraussetzung dafür ist, dass dadurch keine Gefahr für Sie oder die betroffene Person besteht.
- Beruhigen Sie die Person, und informieren Sie sie, dass Hilfe unterwegs ist.
- Stellen Sie Fragen, um weitere Informationen zu erhalten (z. B. „Was ist passiert?“, „Haben Sie Schmerzen?“).
Körperliche Verfassung prüfen
- Beobachten Sie die Atmung, die Gesichtsfarbe und die Bewusstseinslage der betroffenen Person.
- Achten Sie auf Verletzungen oder offensichtliche Anzeichen für gesundheitliche Probleme (z. B. Schwindel, Atemnot, Brustschmerzen).
Auf Wärmeerhalt und Frischluftzufuhr achten
- Schützen Sie die betroffene Person vor Unterkühlung (z. B. mit einer Decke oder Jacke).
- Lockern Sie beengende Kleidungsstücke der Person (z. B. Hemd- oder Blusenkragen), und sorgen Sie für Frischluftzufuhr.
Die betroffene Person ist nicht bei Bewusstsein
Lebensrettende Sofortmaßnahmen treffen
- Machen Sie eine Atemkontrolle.
- Ist die betroffene Person bewusstlos, aber atmet normal? Dann bringen Sie sie in die stabile Seitenlage und wählen anschließend den Notruf (144 in Österreich, 112 in Europa).
- Ist die betroffene Person bewusstlos und keine Atmung vorhanden? Dann wählen Sie sofort den Notruf (144 in Österreich, 112 in Europa), nutzen Sie dazu, wenn möglich, die Freisprechfunktion Ihres Telefons, und starten Sie mit der Wiederbelebung (siehe Reanimation).
Maßnahmen praktisch anwenden
Erste Hilfe ist einfach zu erlernen und kann in Notfallsituationen Leben retten. Das richtige Vorgehen beim Auffinden einer Person und die angemessene Reaktion auf ihre Bewusstseinslage sind essenziell, um weitere Gefahren zu vermeiden und professionelle Hilfe optimal zu unterstützen.
Ein besonnenes und systematisches Handeln kann im Ernstfall entscheidend sein. Üben Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen daher regelmäßig in einem Erste-Hilfe-Kurs.