Zum Hauptinhalt springen

Selbstbehalt für Krankentransporte

Ab 1. Juli müssen ÖGK-Versicherte für Krankentransporte einen Selbstbehalt bezahlen.

Ab dem 01.07.2025 sind ÖGK-Versicherte verpflichtet, folgende Eigenleistungen pro Fahrtstrecke zu tragen:

+ Krankenbeförderung (Taxi oder Fahrtendienst):
   einfache Rezeptgebühr → € 7,55 pro Strecke

+ Krankentransport mit Rettungsorganisationen (wie ASBÖ):
   doppelte Rezeptgebühr → € 15,10 pro Strecke

Hin- und Rücktransporte sind jeweils separat zu verrechnen, d. h. es fällt der Eigenanteil für jede Fahrt an.

 

Jährliche Obergrenze

Die Eigenbeteiligung ist auf maximal 28 Transportleistungen pro Kalenderjahr beschränkt – unabhängig davon, ob es sich um Fahrten mit Taxi, Fahrtendienst oder Rettung handelt.

 

Ausnahmen

Patient:innen sind von der Kostenbeteiligung befreit, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

+ Transport zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie

+ Transporte im Rahmen von Erste-Hilfe-Maßnahmen (Rettungs- und Notarzttransporte)

+ Patient:innen unter 15 Jahren

+ Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung (soziale Schutzbedürftigkeit gemäß § 30a Abs. 1 Z15 ASVG)

 

Vorschreibung der Kostenbeteiligung

Die ÖGK plant die Vorschreibung der Kostenbeteiligung 2x jährlich durchzuführen. Die erste Vorschreibung ist für Februar 2026 vorgesehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die ÖGK.