Wirksamkeit
Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn Sie die Entscheidungsfähigkeit in jenem Bereich verlieren, für den Sie vorgesorgt haben. Dann suchen Sie und Ihre Bevollmächtigten die Errichtungsstelle auf und lassen unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung den Eintritt des Vorsorgefalls eintragen. Erlangen Sie später die Entscheidungsfähigkeit wieder, endet die Vollmacht durch Eintrag im Register. Der neuerliche Verlust der Entscheidungsfähigkeit kann wieder registriert und die Vollmacht wirksam werden. Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen!