Internes Hinweisgeber:innensystem
2019 beschloss das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie “zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden”.
Der österreichische Gesetzgeber hat diese Richtlinie im Gesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) umgesetzt.
Das soll ein hohes Schutzniveau für Hinweisgeber:innen sicherstellen.
Es können Rechtsverletzungen in folgenden Bereichen gemeldet werden:
- öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB, BGBl. Nr. 60/1974).
Wir haben ein schriftliches Hinweisgeber:innensystem eingerichtet, das eine anonyme Meldung (sowie die Bereitstellung von Daten) ermöglicht. Ferner kann im System den Hinweisgeber:innen eine Nachricht hinterlassen werden.
Sie erreichen das Hinweisgeber:innensystem des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs ausschließlich im Internet unter:
https://samariterbund.whistleblowing.contact
Spätestens sieben Tage nach Einreichung Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.
Bei der Abgabe eines Hinweises über unsere Plattform erhalten Sie eine Empfangsbestätigungs-Nummer. Damit können Sie die von Ihnen eingereichte Meldung jederzeit einsehen, berichtigen und ergänzen.
Spätestens drei Monate nach Einreichung Ihrer Meldung werden wir Sie über den Stand der Ermittlungen (Nachforschungen und Untersuchungen) und die Ergebnisse der Ermittlungen benachrichtigen oder Ihnen die Gründe, aufgrund welcher wir Ihren Hinweis nicht weiterverfolgen werden, mitteilen.