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Schwimmer rettet eine Puppe im Wasser während einer Übung zur Wasserrettung.

Prüfungsbedingungen im Detail

Bestimmungen für die "Österreichischen Schwimmerabzeichen" (ÖSA) und die "Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen" (ÖRSA) 
(Bundeskanzleramt, Erlass Zahl 704.730/0004-VI/4/2005 vom 4. Mai 2006)