Sozialmarkt Frömmlgasse
1210 Wien
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Was benötige ich für die Ausstellung eines Einkaufspasses?
Wie bekomme ich den Einkaufspass?
Im Vorfeld kann die Einkaufsberechtigung unter sozialmarkt@samariterwien.at angefordert werden. Die Einkaufsberechtigungen werden Montag bis Donnerstag von 11 bis 13 Uhr ausgestellt. Telefonische Auskünfte unter: 01 89 145-371 (von 9 bis 14 Uhr)
Für wen gilt der Einkaufspass?
Einkaufspassbesitzer können eine zweite Person auf ihren Pass als Zweitberechtige eintragen lassen. Diese darf stellvertretend (z. B. im Krankheitsfall) für den Hauptberechtigten einkaufen, hat aber selbst keine Berechtigung. Für den Eintrag benötigt sie ebenfalls einen Lichtbildausweis und ein Passfoto.
Wieviel darf ich einkaufen?
Pro Woche darf für maximal 30 Euro eingekauft werden. Für jedes weitere Familienmitglied, das im Einkaufspass eingetragen ist, darf um zusätzlich maximal 5 Euro eingekauft werden.