Sozialmarkt Frömmlgasse
Frömmlgasse 31
1210 Wien
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Tel: 01 22 144-44
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Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs
Landesverband Wien
IBAN: AT65 2011 1287 6984 9600
BIC: GIBAATWW
Was benötige ich für die Ausstellung eines Einkaufspasses?
Wie bekomme ich den Einkaufspass?
Die Einkaufsberechtigungen werden Montag bis Donnerstag von 11 bis 13 Uhr ausgestellt. Telefonische Auskünfte unter: 01 89 145-371 (von 9 bis 14 Uhr)
Für wen gilt der Einkaufspass?
Einkaufspassbesitzer können eine zweite Person auf ihren Pass als Zweitberechtige eintragen lassen. Diese darf stellvertretend (z. B. im Krankheitsfall) für den Hauptberechtigten einkaufen, hat aber selbst keine Berechtigung. Für den Eintrag benötigt sie ebenfalls einen Lichtbildausweis und ein Passfoto.