Leiste deinen Zivildienst beim Samariterbund Ternitz-Pottschach!

Bei uns erwartet dich eine interessante und abwechslungsreiche Arbeit mit hervorragendem Arbeitsklima!
Deine Hauptaufgabe als Zivildiener bei uns besteht im Einsatz als Sanitäter im Rettungsdienst und Krankentransport und als Fahrer im Krankentransport.

Facts rund um den Zivildienst:

Dauer: 9 Monate

Einrückungstermine: Anfang Jänner, April, Juli, September oder Oktober

Vergütung: Ca. 940 € pro Monat (bestehend aus Grundvergütung und tägliches Verpflegungsgeld)

Dienstzeit: Eine wöchentliche Dienstzeit von 45 bis 52 Stunden ist gesetzlich vorgeschrieben.

Urlaub: Ab dem 7. Monat besteht Anspruch auf Dienstfreistellung im Ausmaß von 10 Arbeitstagen

Sozialversicherung: Zivildienstleistende und ihre mitversicherten Angehörigen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz kranken- und unfallversichert sowie von der Service-Gebühr für die e-card und von der Rezeptgebühr für Arzneimittel befreit.

Öffis: Kostenfreier Erhalt des Klimatickets.

Warum Zivildienst?

Wir haben unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter Marco (ehemaliger zivildienstliestender bei uns) zu seinen Beweggründen befragt.

 

F: Warum hast du dich dazu entschlossen den Zivildienst beim Samariterbund Ternitz abzuleisten?

Ich konnte noch nie etwas mit dem Bundesheer anfangen und sehe die Arbeit dort eher als Zeitverschwendung. Darum war für mich mich von Anfang an klar, dass ich Zivildienst machen möchte. Es war mir wichtig, dass meine Zeit, die ich aufwende, auch sinnvoll genutzt wird und einen Nutzen für die Gesellschaft hat. Weil mich Medizin schon immer interessierte, habe ich mich dazu entschlossen meinen Zivildienst beim Samariterbund Ternitz abzuleisten.

F: Wie hat dir deine Zeit als Zivildienstleistender gefallen?

Der Zivildienst war eine wertvolle Erfahrung, die ich nicht missen möchte, auch wenn die Arbeit oft sehr anstrengend war. Schon alleine die Ausbildung zum Rettungssanitäter war extrem interessant und bringt auch nach dem Zivildienst Vorteile, weil viele Arbeitgeber diese Qualifikation zu schätzen wissen. Der Alltag als Rettungssanitäter war sehr spannend und es hat Spaß gemacht mit anderen Zivildienern, Freiwilligen und Hauptberuflichen zusammen zu arbeiten. Alles in allem war es für mich die beste Entscheidung hier meinen Zivildienst zu leisten.

F: Wie ging es nach dem Zivildienst weiter?

Mir hat die Arbeit mit anderen Menschen sehr gut gefallen. Man hat dadurch die Möglichkeit Menschen die Hilfe benötigen zu helfen. Nicht zuletzt haben sich einige Freundschaften mit Kollegen gebildet, mit denen ich gerne Dienst mache. Aus diesen Gründen bin ich als Freiwilliger beim Samariterbund Ternitz geblieben. Nach einiger Zeit als Freiwilliger hat sich außerdem die Möglichkeit ergeben einen Kurs zum Erste Hilfe Trainer zu absolvieren. Mittlerweile bin ich seit circa zwei Jahren nebenbei Erste Hilfe Trainer. Das Unterrichten gefällt mir und es hat sich außerdem als super Nebenjob herausgestellt.

Der Weg zum Zivildienst:

1. Stellung (Musterung)

Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird in jenem Jahr, in welchem er 18 Jahre alt wird, vom Militärkommando schriftlich zur Stellung (Musterung) aufgefordert.
Es besteht die Möglichkeit, beim Militärkommando um eine Vorverlegung des Stellungstermins anzusuchen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn man z.B. relativ jung maturiert und somit noch längere Zeit bis zur Einberufung zum Präsenzdienst oder Zuweisung zum Zivildienst warten müsste.
Bei der Stellung werden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt und die Tauglichkeitsbescheinigung erstellt.
Der Zivildienst kann nur dann abgeleistet werden, wenn man bei der Stellung als tauglich befunden wurde.

 

2. Zivildiensterklärung

Mit der Zivildiensterklärung gibt der Antragsteller bekannt, die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen zu können.
Das Antragsformular Zivildiensterklärung muss ausgefüllt und an das jeweilige Landesmilitärkommando geschickt werden.
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben besteht innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung und darüber hinaus bis vor dem 2. Tag vor einer Einberufung zum Grundwehrdienst.

 

3. Erhalt des Bescheids über die Zivildienstpflicht

Per Post erhaltest Du den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht. Mit der Feststellung der Zivildienstpflicht ist ein Waffenverbot für 15 Jahre verbunden.

 

4. Abgabe eines Zuweisungswunsches

Mit dem Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht stellst Du dich nun der Dienststelle vor und kannst dich von dieser anfordern lassen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine wunschgemäße Zuweisung! Ein Zuweisungswunsch kann nur dann berücksichtigt werden, wenn ein freier Platz vorhanden ist. In der Regel wirst Du aber jener Dienststelle zugewiesen, von welcher Du dich anfordern hast lassen.
Falls Du aus unerwarteten Gründen deinen Zivildienst aufschieben musst, sag uns unbedingt Bescheid!

 

5. Erhalt des Zuweisungsbescheids

Bis spätestens 6 Wochen vor Dienstantritt wird der Zuweisungsbescheid per Post an dich versendet. Darin sind folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift der Einrichtung, bei der der Zivildienst zu leisten ist
  • Art der Dienstleistung
  • Beginn und Ende des Zivildienstes
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Dienstantritts

 

6. Dienstantritt

Wenn Du dem „Arbeiter-Samariter-Bund-Österr., Technische Landesleitung für NÖ“ zugewiesen werden, hast Du deine theoretische Ausbildung zum Rettungssanitäter (100 Stunden, ca. 3 Wochen) in der Rettungsschule Trumau (Nächtigungsmöglichkeit in Trumau wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt). Anschließend kommst Du zur praktischen Ausbildung zu jener Rettungsdienststelle, welcher Du zugewiesen wirst (dies ist in der Regel jene Rettungsdienststelle, welche dich angefordert hat). Nach 160 Stunden praktischer Ausbildung trittst Du zur Abschlussprüfung an und bist für deine restliche Zeit als Zivildiener als Rettungssanitäter im Rettungsdienst und Krankentransport tätig.

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